Einkommensteuer - Immobilien
Mit der Immobilie gekaufte bewegliche Gegenstände, für die im Kaufvertrag ein separater, realistischer Kaufpreis ausgewiesen ist, fallen nicht in die Grunderwerbsteuerpflicht.
Trotz Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer kann eine selbstgenutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei verkauft werden.
Beim Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kann kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und verlangt bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
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