Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.
Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2010 Jahr können Doppelverdiener-Ehepaare neben den bekannten Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren wählen.
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