Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Dass der Arbeitnehmer selbst für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist keine zwingende Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung.
Nur wenn der auswärts tätige Ehepartner beruflich an einer Familienheimfahrt gehindert ist, wären Fahrtkosten für einen Besuch des anderen Ehegatten steuerlich abziehbar.
Regelmäßige Fahrtkosten für ein Hochschulstudium können nicht mit der Kilometerpauschale, sondern nur mit der Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt werden.
Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.
Ein Softwarefehler kann dazu führen, dass die Entfernungspauschale bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und unterschiedlich langen Wegstrecken nicht vollständig berücksichtigt wird.
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