Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.
Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wer nicht im Basistarif privat krankenversichert ist, erhält als Hartz-IV-Empfänger keinen staatlichen Zuschuss zum Selbstbehalt.
Überraschend lässt der Bundesfinanzhof prinzipiell den Abzug der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten zu.
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