Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.
Wenn die verbleibende Fahrzeit für den Arbeitsweg auch nach einem Umzug noch deutlich über dem liegt, was im Berufsverkehr üblich ist, liegt trotz insgesamt kürzerer Fahrzeit kein beruflich veranlasster Umzug vor.
In Ausnahmefällen kann eine doppelte Haushaltsführung selbst dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Hauptwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Mit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde.
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