Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
Gesetzlich Versicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen.
Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
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