Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion und die daraus resultierenden Spätfolgen kann grundsätzlich als Arbeitsunfall in Frage kommen, wenn sich die Infektion am Arbeitsplatz zweifelsfrei nachweisen lässt.
Häusliches Arbeitszimmer wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Wer aus gesundheitlichen Gründen zeitweise im häuslichen Arbeitszimmer tätig wird, kann das Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz bereitstellt.
Änderungen 2023 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
Jahressteuergesetz 2022 beschlossen
Zu den zuletzt aufgenommenen Änderungen gehören eine erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und eine begrenzte Steuerpflicht für die staatliche Hilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
Nachträglicher Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen
Der Antrag auf den Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen kann auch formlos und nachträglich geltend gemacht werden, allerdings nicht mehr, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist.

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