Selbständige und Unternehmer
Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein.
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