Selbständige und Unternehmer
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags im Fall der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage gibt es trotz Niedrigzinsphase keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.
Die Schlussbilanz kann auch nach der Anmeldung einer Umwandlung noch zeitnah nachgereicht werden, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gar nicht erstellt ist.
Ab dem 1. Juli 2025 muss die Anschaffung oder Außerbetriebnahme von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungssystemen innerhalb von einem Monat dem Fiskus gemeldet werden.
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