Selbständige und Unternehmer
Der Bundestag hat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet.
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags im Fall der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage gibt es trotz Niedrigzinsphase keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.
Der Bundesrat moniert am geplanten "Wachstumsbooster" der Bundesregierung die erhebliche Belastung für Länder und Kommunen und fordert einen Ausgleich, auch wenn er die Maßnahmen prinzipiell begrüßt.
Die Schlussbilanz kann auch nach der Anmeldung einer Umwandlung noch zeitnah nachgereicht werden, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gar nicht erstellt ist.
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