Umsatzsteuer
Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.
Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass bei der Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen hat.
Eine letztinstanzliche Entscheidung steht zwar noch aus, aber das Finanzgericht München billigt den vollen Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten.
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist ein schriftlicher Belegnachweis für die Beförderung erforderlich.
Über ein neues Online-Angebot der EU kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sofort auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
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