Umsatzsteuer

Umsatzsteuerfreie Lieferung in EU-Beitrittsländer
Für die umsatzsteuerfreie Lieferung an Unternehmen in den neuen Mitgliedssaaten der EU gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2004.
Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen
Seit dem 1. Januar gilt eine erweiterte Haftung für Umsatzsteuerschulden der Lieferanten - vorausgesetzt, die Preisgestaltung des Lieferanten gibt Anlass zum Misstrauen.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Zum 1. April 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf fast die gesamte Baubranche ausgedehnt.
Dank EU-Recht Umsatzsteuer sparen
Das EU-Recht lässt es zu, dass man Geschäftsessen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % bei der Vorsteuer berücksichtigen kann.
Steuernummer bei Dauerrechnungen
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden.

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