Umsatzsteuer
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erläutert, welchen Steuersatz Imbissbuden, Restaurants und Caterer auf zubereitete Speisen anwenden müssen.
Die Finanzverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr.
Widerspricht der Gutschriftempfänger einer Gutschrift, dann berechtigt die Gutschrift nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
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