GmbH-Ratgeber
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.
Eine Geschäftsführervergütung trotz laufender Leistungen aus einer Pensionszusage kann im Ausnahmefall gerechtfertigt sein und ist dann keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Der Verzicht auf eine Forderung gegenüber der GmbH kann zu einem Verlust aus Kapitalvermögen führen, sofern die Forderung nicht werthaltig ist.
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