GmbH-Ratgeber
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Versorgungskomponente nicht eindeutig geregelt sind, hat das keine schädlichen Folgen für die Pensionsrückstellung zu einer anderen Versorgungskomponente, deren Voraussetzungen klar bestimmt sind.
Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Teileinkünfteverfahren auch in den folgenden vier Jahren anzuwenden, selbst wenn die Voraussetzungen in der Zwischenzeit entfallen sind.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Die auf einen Ausschüttungsanspruch entfallende Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit, womit die Ausschüttung doppelt mit Steuer belastet wird.
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