Personal, Arbeit und Soziales
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2025 eine Lohnerhöhung, um die bis Ende 2024 in Teilbeträgen gezahlte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie als Einkommenskomponenten zu ersetzen, führt dies nicht zu deren rückwirkender Behandlung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
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