Allgemeines
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Ab dem 1. Juli 2025 muss die Anschaffung oder Außerbetriebnahme von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungssystemen innerhalb von einem Monat dem Fiskus gemeldet werden.
Die Regierungskoalition setzt erste Maßnahmen im Steuerrecht um, mit denen Anreize für private Investitionen geschaffen werden sollen, darunter erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten ab dem 1. Juli 2025.
Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht deutlich konkretisiert.
Derzeit gibt es wieder verstärkt Versuche, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern an die Daten und das Geld der Steuerzahler zu kommen.
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