Umsatzsteuer

Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Anforderungen an rückwirkende Rechnungsberichtigung
Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nur dann ohne Probleme möglich, wenn die ursprüngliche Rechnung zumindest die Mindestangaben enthält, die für eine Rechnung notwendig sind.
Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Überlassung von Praxisräumen an Ärzte
Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen
Aus den Ausgaben für einen Sportwagen ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich, wenn die Ausgaben aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Umstände ein unangemessener Repräsentationsaufwand sind.
Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.
Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften
Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.
Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig
Auch wenn das Hotel keine Parkgebühren für seine Parkplätze erhebt, sind die anteiligen kalkulatorischen Kosten für die Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.

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