Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Zeitliche Verteilung außergewöhnlicher Belastungen nicht möglich
Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.
Scheidungskosten nicht mehr abziehbar
Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Vereinbarung über Sonderausgabenabzug von Unterhalt
Zahlt der Unterhaltsverpflichtete wegen Zahlungsunfähigkeit nicht wie vereinbart die Steuerlast des Unterhaltsempfängers, ist dies kein Grund für einen Erlass der Steuer.
Behinderten-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Wenn sich Ehegatten für die Einzelveranlagung entschieden haben, ist auch eine hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags vom Berechtigten auf den anderen Ehegatten möglich.
Selbst getragene Krankheitskosten eines Privatversicherten
Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.
Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedet
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtig
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
Sterbegeld ist steuerpflichtig
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.

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