GmbH-Ratgeber

Zahlung eines überhöhten Entgelts durch GmbH
Eine überhöhte Zahlung an dem Gesellschafter nahestehende Personen kann eine Schenkung durch den Gesellschafter sein.
Haftung einer Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft
Das Finanzamt kann nicht die Tochter einer Organgesellschaft für Steuerschulden der Organmutter in Haftung nehmen.
Verlustverrechnung für Körperschaften
Zum Wegfall des Verlustvortrags nach der Übertragung von Anteilen an einer Körperschaft gab es seit 2016 neben einer Gesetzesänderung mehrere Gerichtsentscheidungen und eine neue Verwaltungsanweisung.
Schachtelstrafe entfällt bei fehlender inländischer Betriebsstätte
Die Schachtelstrafe beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine andere Kapitalgesellschaft setzt voraus, dass die verkaufende Gesellschaft eine inländische Betriebsstätte hat.
Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund
Bei der Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund ist auch bei einer langjährigen Freundschaft nicht automatisch eine unentgeltliche Übertragung anzunehmen.
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Verdeckte Gewinnausschüttung an ehemaligen Gesellschafter
Ein ehemaliger Gesellschafter kann ebenfalls Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn die vertragliche Grundlage dafür während der Zeit als Gesellschafter gelegt wurde.
Organschaft durch Beherrschungsvertrag
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft
Auch die Vorgesellschaft einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft unterliegt bereits der Gewerbesteuer, wenn ihre Tätigkeit über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.
Wegfall des Verlustabzugs nach Anteilsverkauf verfassungswidrig
Der generelle Wegfall des anteiligen verbleibenden Verlustvortrags nach der Übertragung von mehr als 25 % der Anteile ist verfassungswidrig und muss rückwirkend neu geregelt werden.

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