GmbH-Ratgeber

Tantiemenzufluss bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses
Bei einer verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses darf das Finanzamt nicht einen fiktiven Zufluss von Tantiemen bereits zu dem Zeitpunkt unterstellen, zu dem der Jahresabschluss aufzustellen gewesen wäre.
Kurzarbeitergeld auch für angestellten Geschäftsführer
Ein sozialversicherungspflichtig beschäftiger Geschäftsführer hat beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld keine Sonderstellung, die ihn vom Bezug ausschließen würde.
Nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
Die Finanzämter gewähren in der Corona-Krise auf Antrag eine nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019, wenn für 2020 ein rücktragsfähiger Verlust zu erwarten ist.
Corona-Krise: Überblick der Hilfsmaßnahmen für Betriebe
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Corona-Krise: Soforthilfe für Freiberufler und Kleinbetriebe
Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht
Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.
Geschäftsführervergütung trotz laufender Pensionszahlungen
Eine Geschäftsführervergütung trotz laufender Leistungen aus einer Pensionszusage kann im Ausnahmefall gerechtfertigt sein und ist dann keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Forderungsverzicht gegen GmbH als Verlust aus Kapitalvermögen
Der Verzicht auf eine Forderung gegenüber der GmbH kann zu einem Verlust aus Kapitalvermögen führen, sofern die Forderung nicht werthaltig ist.
GmbH-Anteil als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers
Die Beteiligung an einer GmbH kann notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers sein, wenn die GmbH die Tätigkeit oder den Absatz des Einzelunternehmens direkt oder indirekt fördert.
Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.

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