Änderungen bei beschränkt Steuerpflichtigen

Ein letzter Teil der geplanten Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2009 betrifft die beschränkt Steuerpflichtigen.

Seit dem 18. Juni 2008 liegt der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor. Über die meisten geplanten Gesetzesänderungen haben wir Sie schon informiert. Ein letzter großer Brocken betrifft die beschränkt Steuerpflichtigen, also Personen, die in Deutschland zwar keinen Wohnsitz oder regelmäßigen Aufenthaltsort haben, aber trotzdem hier Einkünfte erzielen.

Alle aufgeführten Änderungen gelten fast ausnahmslos ab dem Veranlagungszeitraum 2009.



Übersicht - Eine Seite zurück