Änderungen für Privatpersonen und Familien

Der Jahreswechsel bringt für Privatleute höhere Freibeträge, den Abbau der kalten Progression und mehr Kontrolle der Steuerzahler über die Steueridentifikationsnummer.

Schon 2015 sind das steuerfreie Existenzminimum und verschiedene Freibeträge für Familien erhöht worden. Zusammen mit einer Änderung im Steuertarif zum Ausgleich der kalten Progression werden einige der Freibeträge zum 1. Januar 2016 erneut erhöht. Außerdem wird die Angabe der Steueridentifikationsnummer für den Kindergeldbezug und den Unterhaltsabzug verpflichtend.



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