Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014

Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.

Zum 1. Januar 2014 tritt eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft, die an vielen Stellen eine Vereinfachung bringt. Mehrheitlich sind die Änderungen auch mit einer Erleichterung für die Betroffenen Steuerzahler verbunden, aber ganz ohne verschärfende Änderungen kommt auch diese Reform nicht aus. Immerhin haben sich Bundestag und Bundesrat rechtzeitig für eine sorgfältige Vorbereitung der Reform auf das "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" einigen können. Darin sind folgende Änderungen des Reisekostenrechts enthalten:

Den Arbeitgebern bleibt nun bis zum Jahreswechsel Zeit, ihre Reisekostenabrechnung an die neuen Regeln anzupassen, was in den meisten Fällen mit einer Vereinfachung verbunden sein dürfte. Außerdem ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zumindest die vorgesehene Änderung beim Arbeitsstättenbegriff in ähnlicher Form schon jetzt anwendbar, auch wenn es derzeit noch nicht auf eine "erste Tätigkeitsstätte" ankommt.



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