Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant

Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.

Die Regierungskoalition bastelt derzeit an einem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts". Das Bundesfinanzministerium hat schon einen ersten Entwurf für das Gesetz vorgelegt, in dem bis jetzt folgende Maßnahmen zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vorgesehen sind:

Die geplanten Änderungen sollen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 gelten. Arbeitnehmer können also im kommenden Jahr noch nicht von den Änderungen profitieren, aber den Arbeitgebern bleibt damit immerhin neben der anstehenden ELStAM-Einführung und anderen zum Jahreswechsel anstehenden Änderungen noch eine zeitgleiche Umstellung der Reisekostenabrechnung erspart. Außerdem ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zumindest die vorgesehene Änderung beim Arbeitsstättenbegriff in ähnlicher Form schon jetzt anwendbar.



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