Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden.

Für dieses Jahr wurden letztmals Lohnsteuerkarten ausgestellt, denn ursprünglich war ab 2011 der Übergang auf ein elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren geplant. Dass es dazu nun nicht kommt, ist wenig überraschend, denn bisher haben noch die wenigsten IT-Projekte der Finanzverwaltung zum geplanten Termin funktioniert. Und so werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten erst ab 2012 in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.

Bis zum Start des elektronischen Verfahrens gilt daher im Jahr 2011 eine Übergangslösung. Die jeweilige Gemeinde ist nur noch für die Meldedaten zuständig. Ansprechpartner für alle Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie für deren Änderungen (Steuerklassenwechsel, Kirchensteuerpflicht etc.) wird bereits ab dem Jahr 2011 unmittelbar das zuständige Finanzamt sein. Und weil für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, behält die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Das bedeutet unter anderem:



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