Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

Nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gibt jetzt die Finanzverwaltung Richtlinien für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen vor.

Vor einigen Monaten hatte der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass sowohl beruflich als auch privat veranlasste Aufwendungen in einen steuerlich abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen sind und damit das dogmatische Aufteilungsverbot gekippt, das solche Aufwendungen viele Jahre lang komplett vom Steuerabzug ausschloss. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium auf das Urteil reagiert und ein Schreiben mit Richtlinien zur Aufteilung der Aufwendungen veröffentlicht.

Das Schreiben, das wir im Folgenden für Sie zusammengefasst haben, enthält zahlreiche Beispiele. Pauschale Zuordnungen sind bei diesem Thema kaum möglich, denn das, was für die meisten Steuerzahler private Aufwendungen sind, kann - den entsprechenden Beruf vorausgesetzt - genauso einen beruflichen Anlass haben. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall. Die folgenden Richtlinien sind für alle noch offenen Fälle anzuwenden.



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