Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.

Auf den letzten Metern hat das Steuerfortentwicklungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren erheblich Federn lassen müssen. Das Gesetz, das im Sommer 2024 als "Zweites Jahressteuergesetz 2024" gestartet war, sollte ursprünglich vor allem Vereinfachungen im Steuerrecht bringen und eine Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen einführen, weswegen es in "Steuerfortentwicklungsgesetz" umgetauft wurde.

Doch dem Ende der Ampelkoalition sind auch die meisten Regelungen im Steuerfortentwicklungsgesetz zum Opfer gefallen, das zum Zeitpunkt des Koalitionsendes - anders als das Jahressteuergesetz 2024 - noch nicht vom Bundestag verabschiedet worden war. Einig waren sich die Parteien lediglich bei dem Ziel, die regelmäßige Entlastung beim Einkommensteuertarif und die Anhebung des Kindergeldes für die Jahre 2025 und 2026 umzusetzen. So wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz, in dem auch diese Maßnahmen enthalten waren, kräftig zusammengestrichen und kurz vor dem Jahresende von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Im Steuerfortentwicklungsgesetz sind nun noch die folgenden vier Änderungen enthalten:

Was wurde im Gesetz gestrichen?

Wie eingangs erwähnt wurde eine Reihe von sinnvollen und zum Teil sehr wünschenswerten Änderungen aus dem Gesetz gestrichen. Die folgenden Änderungen sind nun auf der Strecke geblieben und könnten allenfalls nach der Bundestagswahl von einer neuen Regierungskoalition wieder in Angriff genommen werden:



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