Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.

Das Zollkodexanpassungsgesetz konnte Anfang des Jahres nur in Kraft treten, weil die Bundesregierung den Ländern versprach, ihre lange Liste an Änderungswünschen in einem separaten Gesetz in diesem Jahr umzusetzen. Schon im Februar hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für dieses »Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften« vorgelegt. Der Inhalt des Gesetzes ist ähnlich sperrig wie sein ursprünglicher Name und erfüllt dabei noch nicht einmal alle Wünsche des Bundesrats.

Am unaussprechlichen Namen immerhin hat sich etwas getan - inzwischen heißt das Gesetz nämlich kurz und prägnant »Steueränderungsgesetz 2015«. Bundestag und Bundesrat haben im September und Oktober dem Gesetz zugestimmt, und mit der Verkündung am 5. November 2015 ist das Gesetz zum 6. November 2015 in Kraft getreten. Anders als der Name ist der Umfang des Gesetzes im Lauf der parlamentarischen Beratung noch weiter gewachsen. Das Gesetz enthält inzwischen so viele Änderungen, dass hier nur die wesentlichen Änderungen für Betriebe zusammengefasst sind, die übrigens teils rückwirkend, teils ab Verkündung des Gesetzes und teils erst ab 2016 gelten werden.



Übersicht - Eine Seite zurück