Reform der Pflegeversicherung

Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.

Seit dem 1. Juli 2023 greift der erste Teil der Reform der Pflegeversicherung, durch den die Beitragssätze angepasst wurden. Während Kinderlose nun 0,6 % mehr zahlen müssen, richtet sich der Beitrag für Eltern auch nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Vom zweiten bis zum fünften Kind erhalten Eltern einen Abschlag von 0,25 % auf den regulären Beitrag von 3,4 %.

Dieser zusätzliche Abschlag gilt allerdings nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Im Gegensatz zur Aufstellung im letzten Newsletter sind nach der Endfassung des Gesetzes aber für den zusätzlichen Abschlag nur die Kinder unter 25 Jahren berücksichtigungsfähig. Sobald nicht mehr mindestens 2 Kinder jünger als 25 Jahre sind, gilt also wieder der reguläre Beitrag für Eltern von 3,4 %. Die Beitragsstaffelung sieht damit so aus:

Neben den Beiträgen werden aber auch die Leistungen der Pflegeversicherung signifikant geändert und teilweise deutlich verbessert, auch wenn die höheren Leistungen aus Sicht vieler Betroffener deutlich hinter dem zurück bleiben, was wünschenswert wäre. Außerdem greifen die Leistungsverbesserungen erst etwas später als die Beitragsanpassungen, nämlich zum 1. Januar 2024 mit weiteren Verbesserungen ab 2025. Hier ist der Überblick:



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