Die in der Pandemie geschaffenen Sonderregelungen für die Kurzarbeit sollten eigentlich Ende Juni auslaufen, weil die Zeit der Lockdowns zumindest vorerst vorbei ist. Das Bundeskabinett hat nun aber beschlossen, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 zu verlängern. Hintergrund ist der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Lieferkettenproblematik für einzelne Betriebe. Bis Ende September ist Kurzarbeit damit weiterhin bereits ab einem Arbeitsausfall für 10 % der Beschäftigten möglich. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30. Juni 2022 aus.