Änderungen für Kapitalanleger

Neben Nichtanwendungsgesetzen zu steuerzahlerfreundlichen Urteilen gibt es 2020 für Kapitalanleger vor allem Detailänderungen für bestimmte Anlageformen.

Auch für Kapitalanleger gibt es 2020 wieder Änderungen im Steuerrecht. Insbesondere das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 enthält Änderungen für Investmentfonds und andere Kapitalanlagen. Dabei handelt es sich aber nicht um substanzielle Neuregelungen im Steuerrecht, sondern im Wesentlichen um Klarstellungen. Neu ist in erster Linie, dass auch Zinserträge dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen sollen, die über eine Internet-Plattform vermittelt wurden.

Eine andere Änderung hat jedoch deutlich gravierendere Folgen für Kapitalanleger, denn im Jahressteuergesetz 2019 waren für 2020 noch zwei weitere Gesetzesänderungen vorgesehen, mit denen das Bundesfinanzministerium steuerzahlerfreundlichen Urteilen des Bundesfinanzhofs die gesetzliche Grundlage entziehen wollte. Diese wurden aber vom Bundestag aus der endgültigen Fassung wieder gestrichen und stattdessen in veränderter Form in ein anderes Gesetz eingefügt. In vollem Umfang wirken sich die Änderungen erst 2021 aus, aber ein Teil der neuen Verlustverrechnungsbeschränkung gilt bereits ab diesem Jahr. Alle Details über diese Änderung, die laute Kritik daran und geplante Verfassungsbeschwerden lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.



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