Reform der Investmentbesteuerung

Eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger radikal vereinfachen und bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition unter anderem eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung vereinbart. Dieses Vorhaben hat die Koalition nun in Angriff genommen und will das Gesetzgebungsverfahren dazu schon bis Mitte des Jahres abgeschlossen haben. Auch wenn die Reform vor allem für Anleger eine deutliche Vereinfachung bringen soll, ist die Materie zumindest auf Ebene der Investmentfonds äußerst komplex, und weil in- wie ausländische Fonds betroffen sind, spielt auch EU-Recht eine Rolle bei der Reform. Die Komplexität wird am Umfang des Gesetzentwurfs deutlich, der immerhin 148 Seiten stark ist.

Der Zeitplan ist daher zwar ambitioniert, es bleibt aber auch Spielraum für Verzögerungen, denn die neuen Regelungen sollen erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf im Februar beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, der Anfang Mai im Finanzausschuss eine Expertenanhörung zu dem Gesetz durchgeführt hat.

Hier ist ein erster Überblick über einige wesentliche Änderungen im Rahmen der Investmentsteuerreform. Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, sind diese Punkte aber mit Vorsicht zu genießen, da sowohl Änderungswünsche des Bundesrats als auch erst im Rahmen der parlamentarischen Anhörungen erkannte Probleme noch zu deutlichen Änderungen führen können.



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