Die Erbschaftsteuer auf Anteile an einem offenen Immobilienfonds berechnet sich normalerweise nach dem Rücknahmepreis der Anteile. Wenn das Fondsmanagement aber mangels Liquidität die Rücknahme vorübergehend ausgesetzt hat, ist auch eine Bewertung mit dem niedrigeren Börsenkurswert möglich. Für das Hessische Finanzgericht ist die Aussetzung der Rücknahme nämlich ein den Preis beeinflussender Umstand, der nach dem Bewertungsgesetz zu berücksichtigen ist.