Im Vorgriff auf die mit dem Investmentsteuerreformgesetz geplante Gesetzesänderung für die Besteuerung von Investmentfonds hat das Bundesfinanzministerium per Verwaltungsanweisung die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten die Fonds ab dem 23. Juli 2016 aufgrund des AIFM-Anpassungsgesetzes mit der Umstrukturierung ihrer Anlagebedingungen und ihres Vermögensbestands beginnen müssen, was aber durch die im Investmentsteuerreformgesetz vorgesehenen Änderungen ab 2018 wieder hinfällig gewesen wäre.