Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht billigt dem Gesetzgeber bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen einen weiten Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen steuerlich gleich behandelt werden, obwohl die dafür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise unterschiedlich steuerbegünstigt waren.