Änderungen für Kapitalanleger

Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Lediglich alte Freistellungsaufträge müssen um die Steueridentifikationsnummer ergänzt werden.

Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel nur zwei Änderungen, von denen die meisten Anleger aber gar nichts bemerken werden. Nur Anleger mit alten Freistellungsaufträgen müssen jetzt aktiv werden, um weiter die automatische Freistellung von der Abgeltungsteuer zu erhalten.



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