Änderungen für Kapitalanleger

Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.

Neben der Abschaffung eines Steuersparmodells bei abgesetzten Beständen gibt es für Kapitalanleger zum Jahreswechsel vor allem verwaltungstechnische Änderungen, beispielsweise der automatische Kirchensteuerabzug bei der Abgeltungsteuer.



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