Für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen spielt es keine Rolle, ob der Wertverzehr außerhalb des Kapitalmarkts eingetreten ist, wenn er durch eine Veräußerung realisiert wird. Mit dieser Entscheidung sprach das Finanzgericht Niedersachsen einem Ehepaar den Verlustabzug aus dem Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten an ihre Bank zu. Das Finanzamt wollte den Verlust nicht anerkennen, weil es durch die Insolvenz von Lehman Brothers von einem steuerlich unerheblichen Forderungsverlust ausgegangen war.