Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013

Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.

Weil eine Einigung über das ursprüngliche Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) am Streit über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner gescheitert ist, hat die Regierungskoalition nun im Bundestag den Entwurf für ein neues Gesetz eingebracht. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" dient der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht, enthält aber auch verschiedene Änderungen, die eigentlich schon im Jahressteuergesetzt 2013 vorgesehen waren. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird daher auch schon als "JStG 2013 light" bezeichnet.

Die von der Opposition geführten Bundesländer haben unterdessen im Bundesrat den Entwurf für ein neues Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt, der im Wesentlichen die konsensfähigen Änderungen aus dem alten Jahressteuergesetz 2013 enthält, aber zusätzlich auch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie vorsieht. Nachdem es also letzten Monat gar kein Jahressteuergesetz 2013 mehr gab, haben wir nun gleich zwei davon. Da verstehe noch einer die deutsche Politik - vom Steuerrecht einmal ganz abgesehen.

Damit geht das Tauziehen um die anstehenden Gesetzesänderungen im Steuerrecht in die nächste Runde, denn im Augenblick ist noch nicht absehbar, ob eines der beiden Gesetze nun tatsächlich von beiden Parlamenten beschlossen wird. Damit es dazu kommt, müsste entweder die Koalition oder die Opposition auf ihren Gesetzesentwurf verzichten, und gerade in einem Wahljahr fallen den Politikern Zugeständnisse an den Gegner bekanntlich besonders schwer. Die folgenden Änderungen sind in beiden Gesetzentwürfen enthalten und werden damit in jedem Fall umgesetzt, unabhängig davon, welcher Gesetzentwurf zum Zug kommt:

Wie es weitergeht, ist noch nicht klar. Ein mögliches Szenario wäre die Verabschiedung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes, allerdings ergänzt um weitere im ursprünglichen Jahressteuergesetz enthaltene Regelungen. Der Bundesrat hat schon die Weichen für eine solche mögliche Lösung gestellt, indem er am 22. März das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Über den vollständigen Katalog an Gesetzesänderungen informieren wir Sie natürlich, sobald klar ist, welches Gesetz umgesetzt wird.



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