Wesentliche Änderungen auf 2013 verschoben

Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.

Schon seit Monaten streiten Regierung und Opposition über verschiedene Steuergesetze, die noch in 2012 verabschiedet werden sollten. Die Themen ändern sich, aber das Spiel selbst wiederholt sich fast jedes Jahr aufs Neue mit unterschiedlicher Vehemenz. Kein Wunder also, dass es mittlerweile eine lange Tradition hat, den Großteil der Gesetzesänderungen im Steuerrecht nur wenige Tage vor dem Jahreswechsel zu beschließen.

Diesmal gibt es aber ein Novum: Der Großteil der Gesetzesänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, wird erst im neuen Jahr beschlossen. Die Schuld kann man der engen Terminplanung geben oder den grundverschiedenen Weltanschauungen von Regierung und Opposition. Noch entscheidender war aber sicher der heraufziehende Bundestagswahlkampf und die im Januar anstehende Landtagswahl in Niedersachsen.

Am Ende hat der Kompromisswille nur für eine einzige Änderung gereicht, die zwar noch nicht endgültig verabschiedet ist, aber zumindest definitiv rückwirkend zum Jahreswechsel in Kraft treten kann: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wird von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro.

Eine lange Liste mit definitiven Änderungen zum Jahreswechsel gibt es also noch nicht. Frühestens Ende Januar wird verbindlich feststehen, was sich zum 1. Januar 2013 geändert haben wird. Einen Lichtblick gibt es immerhin: Über den Großteil der geplanten Änderungen herrscht schon Einigkeit, sodass sich die Verabschiedung der Änderungen in 2013 nicht mehr lange hinziehen sollte. Außerdem sind viele vorgesehene Änderungen nicht mit dringendem Handlungsbedarf verbunden. So ist der Stand bei den offenen Gesetzgebungsvorhaben:

Das Ergebnis der Einigungsbemühungen sind also zwei verabschiedete Gesetze, zwei verworfene Gesetze und ein Jahressteuergesetz 2013, das sich in der Schwebe befindet. Sobald das Schicksal des Jahressteuergesetzes 2013 klar ist, informieren wir Sie natürlich über alle wichtigen Änderungen im endgültigen Gesetz.



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