Der mittlerweile erfolgreiche Schuldenschnitt für Griechenland führt dazu, dass die alten griechischen Staatsanleihen gegen neue Wertpapiere getauscht werden. Wie der Umtausch genau steuerlich zu bewerten ist - insbesondere was den Veräußerungserlös der alten Anleihen und die Anschaffungskosten der neuen Wertpapiere betrifft - hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einer Verwaltungsanweisung ausführlich geregelt.