Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen

Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.

Am 10. August 2011 hat eine schwere Geburt ihr vorläufiges Ende gefunden, denn an diesem Tag haben die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Insbesondere enthält das Abkommen folgende Punkte:

Das Abkommen erfüllt die Voraussetzung eines guten Kompromisses - keine Seite kann damit wirklich zufrieden sein. Während sich Deutschland mehr Zugriff auf die Schweizer Bankdaten gewünscht hätte, sind der Schweiz schon die jetzt gemachten Zugeständnisse unliebsam. Unterdessen kamen in den letzten Wochen Gerüchte auf, Deutschland hätte wieder eine CD mit Schweizer Steuerdaten angekauft.

Das haben die Finanzverwaltungen von Bund und Länder dementiert. Im vergangenen Jahr wäre dieses Dementi sicher glaubwürdig gewesen, denn der Fiskus war daran interessiert, solche Ankäufe publik zu machen, um Steuersünder zu einer Selbstanzeige zu motivieren. Jetzt aber besteht auch die Möglichkeit, dass das Dementi falsch ist und lediglich dem Zweck diente, die jetzt getroffene Vereinbarung mit der Schweiz nicht durch einen neuen Datenkauf zu sabotieren.



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