Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Nachzahlungszinssatz von 6 % auch 2013 verfassungsgemäß
Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung 2016
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Frühjahrsputz im Steuerrecht
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Verwaltungsanweisungen, die in Zukunft nicht mehr angewendet werden sollen.
Vertrauensschutz nach Einigung im Verfahren beim Finanzgericht
Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.
Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.
Warnung vor Angeboten zur Registrierung einer UStIdNr
Die Finanzverwaltung warnt vor kostenpflichtigen Angeboten zur Registierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen
Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.
Spendenbescheinigung per E-Mail
Spendenbescheinigungen werden ab 2017 auch dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie als schreibgeschütztes Dokument per E-Mail versendet werden.
ELSTER-Pflicht gilt nicht für Kleinstbetrieb
Wenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können.

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