Erbschaft und Schenkung

Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit
Eine Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen des Erblassers gehört mindestens zum Großteil zu den nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Kosten der Nachlassverwaltung.
Vermächtnisinhalt entscheidet über Höhe der Erbschaftsteuer
Entscheidend für die Anwendung erbschaftsteuerlicher Begünstigungsregelungen ist der Inhalt eines Vermächtnisses, nicht die tatsächliche Leistung durch den Erben zur Erfüllung des Vermächtnisses.
Abzugsbetrag für Betriebsvermögen gilt nur einmalig
Der Abzugsbetrag für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer wird für den ersten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums auch dann verbraucht, wenn er sich nicht auswirkt.
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme
Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.
Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch
Trotz eines Vorbehaltsnießbrauchs kann bei der Schenkung eines Kommanditanteils eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Frage kommen.
Lange Renovierung des Familienheims kostet Steuervorteil
Eine mehrjährige Renovierungsphase für ein geerbtes Familienheim führt auch bei Besonderheiten der Immobilie dazu, dass die Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim wegfällt.
Nachversteuerung bei Eigentumsaufgabe an einem Familienheim
Auch bei weiterer Selbstnutzung im Rahmen eines lebenslangen Wohnrechts führt die Übertragung eines Familienheims innerhalb von zehn Jahren zu einer Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer.
Erbenhaftung für Erbschaftsteuer nicht auf den Nachlass beschränkt
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Erbschaftsteuerschulden vorrangig oder ausschließlich in den ungeteilten Nachlass zu vollstrecken.
Unverzügliche Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Nur im Ausnahmefall wird die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim gewährt, wenn bis zum Beginn der Selbstnutzung durch den Erben mehr als sechs Monate verstrichen sind.

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