Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Nach Liechtenstein und der Schweiz hat die Finanzverwaltung jetzt Daten über Schwarzgelder in Luxemburg erhalten und wertet diese nun aus.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Um das neue Abkommen mit Deutschland nicht zu gefährden und selbst auf der Garantiezahlung für hinterzogenen Steuern sitzen zu bleiben, weigern sich nun viele Schweizer Banken, Bargeld an deutsche Anleger auszuzahlen.
Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.
Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.
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