Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Steuerliche Behandlung der Kindertagespflege
Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ab dem 1. Juli 2023 greift.
Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
Sofern für ein Stipendium eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen ist, ist zumindest der privat finanzierte Anteil des Stipendiums steuerpflichtig.
Abzug von Mitgliedsbeiträgen für einen Musik- oder Kulturverein
Wenn ein Verein auch der Freizeitgestaltung seiner Mitglieder dient, sind die Mitgliedsbeiträge auch bei ansonsten weitreichender gemeinnütziger Tätigkeit des Vereins nicht als Spenden abziehbar.
Stipendium für pandemiebedingte Einnahmeausfälle nicht steuerfrei
Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.
Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung
Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung lässt sich nur dann bei den Sonderausgaben berücksichtigen, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.
Kindergeldanspruch entfällt in der Facharztausbildung
Während der Ausbildung zum Facharzt steht in der Regel nicht mehr der Ausbildungscharakter im Vordergrund, sodass der Anspruch auf Kindergeld in der Regel wegfällt.
Inflationsausgleichsgesetz ist verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
Abzugsverbot gilt auch für Prozesskosten eines Dritten
Das gesetzliche Abzugsverbot gilt auch für Prozesskosten eines Angehörigen, die im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung übernommen werden.

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