Einkommensteuer - Immobilien

Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdvermietung
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jemand, der eine Immobilie fremd vermietet hat, mit der Absicht handelt, Einkünfte zu erzielen.
Eigenheimzulage trotz Wanddurchbruchs
Kaufen Sie eine Wohnung und verbinden sie per Wanddurchbruch mit einer Wohnung, die Ihnen bereits gehört, erhalten Sie für die neu erworbene Wohnung Eigenheimzulage.
Abstandszahlungen an Mieter sind keine Werbungskosten
Eine Abstandszahlung dafür, dass der Mieter die Wohnung schneller räumt, weil der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sind keine Werbungskosten.
Darlehenszinsen bei einer Teilvermietung
Bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude ist für den Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen eine genaue und nachvollziehbare Zuordnung des Darlehens notwendig.
Eigenheimzulage neben Steuervergünstigungen im Ausland?
Ehegatten können bei einem Erstobjekt neben der Eigenheimzulage auch eine Steuervergünstigung im Ausland in Anspruch nehmen.
Grundsteuer verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.
Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel
Es ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen.
Nutzungsänderung führt immer zu Herstellungskosten
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung sind immer Herstellungskosten, selbst wenn es sich nur um kleinere Instandhaltungsarbeiten handelt.
Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Nachtragsantrag und Verlängerung einer Baugenehmigung
Ein unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn.

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück