Einkommensteuer - Immobilien

Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand
Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.
Kosten für einen Bauprozess
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme
Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.
Widerruf einer Schenkung als Mietzahlung
Wird die Miete über den häppchenweisen Widerruf einer Schenkung bezahlt, nimmt das dem Mietverhältnis nicht automatisch die Fremdüblichkeit.
Ortsübliche Miete bei verbilligter Vermietung
Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Vermietung vorliegt, gilt die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten als Vergleichsmaßstab.
Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer
Nach langer Debatte wollen die Bundesländer im September das Gesetzgebungsverfahren für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer starten.
Grundsteuerreform macht Fortschritte
Die Bundesländer nähern sich einer Einigung auf eine Grundsteuerreform, auch wenn es bis zur tatsächlichen Umsetzung wegen der notwendigen Neubewertung noch viele Jahre dauern wird.
Erhaltungsaufwendungen beim Nießbrauch einer Wohnung
Wird der Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt, verfällt der verbleibende steuerliche Abzug, wenn der Nießbrauch während des Verteilungszeitraums beendet wird.

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