Personal, Arbeit und Soziales

Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2021
Aufgrund der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen im zweiten Halbjahr 2021 angepasst.
Nachweis des Corona-Bonus
In einer FAQ zum Thema Corona beantwortet das Bundesfinanzministerium neben vielen anderen Fragen auch, wie Arbeitgeber die Steuerfreiheit einer Corona-Sonderzahlung nachweisen müssen.
Behandlung zeitraumbezogener Zuzahlungen zum Dienstwagen
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen, die ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum geleistet werden, sind gleichmäßig auf diesen Zeitraum zu verteilen.
Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug
Seit 2020 gelten neue Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug, zu denen das Bundesfinanzministerium jetzt insbesondere zu Gutscheinen viele Fragen beantwortet.
Höherer Mindestlohn seit Juli 2021
Am 1. Juli 2021 ist die zweite Stufe der vierstufigen Anhebung des Mindestlohns in Kraft getreten.
Regelungen zur Kurzarbeit werden erneut verlängert
Die pandemiebedingten Erleichterungen bei der Kurarbeit werden erneut verlängert und gelten nun für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.
Bewertung von Sachzuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung
Die Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer auf Sachzuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung hängt von der verwendeten Pauschalierungsregelung ab.
Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf Mahlzeit
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist individuell abzurechnen
Eine pauschale Abgeltung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist anders als die Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit nicht steuerfrei.
Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis
Über die Arbeitszeiten im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses sind für eine steuerliche Anerkennung nicht zwingend detaillierte Aufzeichnungen notwendig.

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