Einkommensteuer - Immobilien

Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser
Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten
In zwei Fällen hat der Bundesfinanzhof zur Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden Stellung genommen.
Rückwirkende Änderung bei der Vorauszahlung von Erbbauzinsen
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
Marktmiete bei verbilligt überlassenen Wohnungen
Für die Frage, ob eine Wohnung verbilligt vermietet wird, kann die niedrigste Miete aus der örtlichen Mietspanne zugrunde gelegt werden.
Übertragung eines Grundstücks auf eine Kapitalgesellschaft
Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.
Reparatur von Orkanschäden an einer Grundstücksmauer
Die Reparatur von Orkanschäden an einer Grundstücksmauer führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung, weil der Schaden versicherbar wäre.
Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung
Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
Ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.

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